AGB
1 Vorwort/Präambel
Die Studie Kundenmonitor® dient dem Zweck, einen Beitrag zur Verbesserung der Kundenorientierung zu leisten. Hierzu werden Marktforschungsstudien auf Basis objektiver Befragungen erstellt und ausgewählte Ergebnisse veröffentlicht.
2 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kundenmonitor® gelten für die vertragliche Rechtsbeziehung – Verkauf der Studienergebnisse – zwischen der ServiceBarometer AG und den Käufern der Studienergebnisse.
3 Vertragsverhältnis
(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.
(3) Der Käufer ist verpflichtet, die jeweils gültigen Preise lt. jährlichem Preisverzeichnis zu zahlen für Benchmarking-Report und Branchenberichtsbände. Sonderauswertungen und Zusatzerhebungen sowie Mehrexemplarverkäufe werden im Einzelfall gesondert, dem Aufwand angemessen angeboten und berechnet.
4 Leistungen
(1) Der Branchenberichtsband für die jeweilige Branche mit Ergebnissen zu den jeweils angebotenen Fragestellungen für die bezogene Branche überwiegend in Tabellenform.
(2) Anbieter- und branchenindividuelle Sonderauswertungen, die bei/nach Bezug des Branchenberichtsbandes bestellt werden können.
(3) Zusatzerhebungen nach Auftrag und Exklusivuntersuchungen in Verbindung mit dem Kundenmonitor®.
(4) Der Bezug von mehreren Exemplaren einer Leistung (d. h. Kopien) ist gegen Bezahlung möglich. Für den Bezug von mehreren Exemplaren einer Leistung gilt Punkt 5 (3) entsprechend.
5 Urheberrechte - Nutzung und Verwertung der Untersuchungsergebnisse durch den Käufer
(1) Das Urheberrecht an allen Unterlagen zum Kundenmonitor® liegt bei der ServiceBarometer AG, sofern dies nicht durch getrennte schriftliche Vereinbarung auf den Käufer übertragen wurde.
(2) Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann ServiceBarometer AG nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.
(3) Die im Rahmen des Kundenmonitor® erstellten Berichte – Original- und Vervielfältigungsstücke – sind nur für die ausschließliche Benutzung durch den Käufer bestimmt. Eine Weitergabe oder Verbreitung der unter Punkt 4 genannten Leistungen in Original- und Vervielfältigungsstücken an andere natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften – eingeschlossen verbundene Unternehmen - ist in ihrer Gesamtheit oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung der ServiceBarometer AG nicht gestattet.
(4) Soweit die Weitergabe und Veröffentlichung des Branchenberichts oder von Sonderzählungen/Sonderauswertungen gestattet ist, ist der Verwender verpflichtet, die ServiceBarometer AG als Urheber und Herausgeber der Ergebnisse des Kundenmonitor® sowie das Erhebungsjahr zu nennen. Des weiteren ist bei solchen Verwendungen/Veröffentlichungen in jedem Fall folgendes zu beachten:
- es darf nicht fälschlicherweise der Eindruck erweckt werden, Voraussetzungen, Erfahrungen, Fähigkeiten oder Zugang zu Einrichtungen oder Ergebnissen zu besitzen, die in Wahrheit nicht bestehen;
- ungerechtfertigte Kritik und Verunglimpfung von Konkurrenten ist unzulässig;
- es dürfen keine Schlussfolgerungen aus dem Forschungsprojekt oder seinem Ergebnis verbreitet werden, die mit den festgestellten Fakten, z. B. bei geringen Fallzahlen, unvereinbar oder durch sie nicht belegt sind;
- die für die Studie eingetragenen Schutzrechte und Markenzeichen müssen berücksichtigt werden;
- eine deutliche Unterscheidung zwischen den Ergebnissen einerseits und den eigenen Meinungen und Empfehlungen andererseits muss kenntlich gemacht werden.
Der Käufer muss alles in seinen Kräften stehende tun, um die Möglichkeit einer falschen Interpretation oder einer Wiedergabe der Ergebnisse ausserhalb des richtigen Zusammenhangs zu vermeiden.
(5) Die Rechte der Punkte 3 und 4 beziehen sich auch auf im Zusammenhang mit der Studie erstellte Fragebogen.
6 Haftung/Gewährleistung
(1) Der Käufer erklärt hiermit, dass die Nutzung bzw. Umsetzung der bestellten Leistung auf seine Verantwortung geschieht, sofern dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.
(2) Die ServiceBarometer AG gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung aller angenommenen Bestellungen/Aufträge unter Hinweis auf die notwendigen Mitwirkungspflichten (Auswertungswünsche) des Käufers. Werden notwendige Mitwirkungspflichten, die sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht erfüllt, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung nicht widerlegt, dass erst die unterlassene Mitwirkung den Mangel herbeigeführt hat.
(3) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, beschränken sich etwaige Gewährleistungsansprüche auf das Recht des Käufers nach Wahl der ServiceBarometer AG Ersatz zu liefern oder nachzubessern; mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erfolgt die Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist oder schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
(4) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen die ServiceBarometer AG als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
7 Änderung der Leistung
(1) Stellt die ServiceBarometer AG während der Auswertungsphase fest, dass die vereinbarte Leistung in Teilen nicht geliefert werden kann, wird der Käufer darüber zum frühest möglichen Zeitpunkt informiert. ServiceBarometer AG macht Änderungsvorschläge zu einzelnen Punkten im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der Auswertung.
(2) Entstehen nach Bestellung durch Änderung oder Zusatzwünsche des Käufers Mehrkosten, so kann ServiceBarometer AG diese berechnen.
8 Höhere Gewalt
Fälle höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten daraus sich ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, hat der Käufer das Recht, eine Nachfrist zu setzen und nach deren Nichteinhaltung Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.
9 Gerichtsstand/Anwendbares Recht
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.
10 Teilunwirksamkeit
(1) Im Falle der Teilunwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solide Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unwirksamer Bestimmungen am nächsten kommt.
(2) Der Vertrag wird unwirksam, wenn das Festhalten an ihm wegen Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.
Kundenmonitor®, Januar 2010
ServiceBarometer AG, München
Kundenmonitor, Kundenmonitor Deutschland und
sind eingetragene Warenzeichen der ServiceBarometer AG.



