Kundenmonitor®

Hinweise zur Veröffentlichung von Studienergebnissen und AGB

Wenn Sie Ergebnisse des Kundenmonitor, insbesondere für Kommunikationsmaßnahmen, nutzen möchten, beachten Sie bitte die Richtlinie der Verbände der Markt- und Sozialforschung in Deutschland unter https://www.adm-ev.de/wp-content/uploads/2024/06/Richtlinie-fuer-die-Veroeffentlichung-von-Ergebnissen-der-Markt-und-Sozialforschung-Juni-2024.pdf, unsere Hinweise und die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Darüber hinaus finden Sie die Nutzungsbedingungen der Inhalte dieser Website hier.

Hinweise zur Veröffentlichung von Studienergebnissen

Der Käufer von Berichten oder Auswertungen trägt die rechtlichen Konsequenzen der Veröffentlichung von Untersuchungsergebnissen ausschließlich selbst und erkennt die aktuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die Hinweise richten sich ebenso an von ihm Beauftragte und Veröffentlichungsmedien.

ServiceBarometer AG, Kundenmonitor® bzw. verantwortliche Vertreter geben keine Textformulierungen oder Darstellungen für veröffentlichende Institutionen oder Werbende frei.

Die Untersuchungsergebnisse des Kundenmonitor® sollen den Nutzern eine empirisch fundierte Informationsgrundlage zur Kundenorientierung von Unternehmen und (öffentlichen) Organisationen liefern. Dieses Bemühen wird durchkreuzt, wenn die Untersuchungsergebnisse z. B. in werblichen Aussagen oder Presse- bzw. Verlagsveröffentlichungen dazu verwendet werden, einen Eindruck von der Über- bzw. Unterlegenheit einzelner Produkte, Leistungen oder Anbieter zu vermitteln, der durch die Untersuchungsergebnisse nicht gerechtfertigt ist.

Kundenmonitor® erwartet daher von einem lauteren Umgang mit seinen Untersuchungsergebnissen sowie von den dafür Verantwortlichen, dass insbesondere folgende Grundsätze eingehalten werden:

  1. Die Verwendung von Untersuchungsergebnissen des Kundenmonitor® darf keine falschen Vorstellungen über die vorgenommene Beurteilung der Produkte, Leistungen, Qualitätsmerkmale oder Anbieter entstehen lassen. Dazu gehört,
    • dass die Aussagen in der Werbung oder Presse- bzw. Verlagsveröffentlichungen, die sich auf die Untersuchungsergebnisse beziehen, von anderen Aussagen der veröffentlichenden Stelle abgesetzt sind,
    • dass die Aussagen des Kundenmonitor® von der veröffentlichenden Stelle nicht mit eigenen Worten umschrieben werden,
    • dass die Terminologie der Bewertungsskala nicht auch bei solchen Aussagen verwendet wird, die sich nicht auf die Untersuchungsergebnisse des Kundenmonitor® beziehen,
    • dass günstige Einzelaussagen nicht isoliert angegeben werden, wenn andere Aussagen weniger günstig für den werbenden oder veröffentlichenden Anbieter sind,
    • dass sich die Aussagen nur auf Ergebnisse des Werbenden beziehen und die Veröffentlichung die Branchenzuordnung sowie die Anzahl der im Vergleich ausgewiesenen Anbieter enthält.
  2. Die Untersuchung darf nicht mit Produkten, Leistungen oder Anbietern in Zusammenhang gebracht werden, für die sie nicht gilt. Dies heißt u. a.
    • dass das Produkt, die Leistung oder Branchen- bzw. Anbietergegebenheiten sich seit der Veröffentlichung der Untersuchung nicht in Merkmalen geändert hat, die Gegenstand der aktuell veröffentlichten Untersuchung waren,
    • dass Qualitätsurteile für ähnliche Leistungsbestandteile oder -bereiche (bspw. Kundengruppen), welche von der Untersuchung nicht erfasst waren, nicht ohne Erwähnung der untersuchten Leistungsbestandteile oder -bereiche verwendet werden,
    • dass die Übertragung eines Qualitätsurteils auf nicht getestete Produkte oder Leistungen weder vorgenommen noch nahegelegt wird.
  3. Die Untersuchung darf nicht durch eine neuere Untersuchung, neuere Studienergebnisse oder durch eine erhebliche Veränderung der Marktverhältnisse überholt sein.
  4. Die Angaben über die Untersuchungsergebnisse müssen leicht zugänglich und eindeutig nachprüfbar sein. Dazu gehört, dass in der Veröffentlichung Titel und Jahr der Erstveröffentlichung angegeben werden. Darüber hinaus sind Mindeststandards bei der Veröffentlichung von Umfrageergebnissen die Zahl der Befragten, der Zeitpunkt der Befragung, der Auftraggeber sowie die konkrete Fragestellung.
  5. Der Rang des verwendeten Urteils muss insbesondere dann erkennbar gemacht werden, wenn bessere Untersuchungsergebnisse für andere Produkte, Leistungen oder Anbieter vorliegen.
  6. Bei allen Vergleichen und Werteangaben muss die veröffentlichende Stelle auf die statistische Aussagekraft (Signifikanz) des Vergleichs bzw. der Werte verweisen und eventuelle Auswahlkriterien oder Einschränkungen angeben.
  7. Die Veröffentlichung darf nicht dazu genutzt werden, für andere Anbieter bzw. deren Produkte oder Leistungen erzielte Untersuchungsergebnisse stärker herauszustellen als für die Nachprüfbarkeit der Angaben zur eigenen Position erforderlich, beispielsweise durch Nennung in Textform. Dies gilt insbesondere für Ergebnisse, die schlechter ausfallen als die für die veröffentlichende Stelle selbst erzielten Ergebnisse.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1 Vorwort/Präambel

Die Studie Kundenmonitor® dient dem Zweck, eine empirisch fundierte Informationsgrundlage zur Kundenorientierung zu liefern. Hierzu werden Marktforschungsstudien auf Basis wissenschaftlich begründeter Methoden und objektiver Befragungen erstellt sowie ausgewählte Ergebnisse anonymisiert veröffentlicht.

2 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Kundenmonitor® gelten für die vertragliche Rechtsbeziehung – Verkauf der Studienergebnisse – zwischen ServiceBarometer AG und den Käufern der Studienergebnisse.

3 Vertragsverhältnis

(1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie bestätigen oder ihnen durch Übersendung der Ware nachkommen. Mündliche Nebenabreden sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigen.

(2) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen, insbesondere die Geltung von Bezugsvorschriften des Käufers, bedürfen unserer ausdrücklichen schriftlichen Anerkennung.

(3) Der Käufer ist verpflichtet, die jeweils gültigen Preise für die Berichtsbände lt. jährlichem Preisverzeichnis zu zahlen. Sonderauswertungen und Zusatzaufbereitungen sowie Mehrexemplarverkäufe oder Datensätze werden im Einzelfall gesondert, dem Aufwand angemessen angeboten und berechnet.

4 Leistungen

(1) Der Berichtsband für die jeweilige Branche mit Ergebnissen zu den jeweils angebotenen Fragestellungen für die bezogene Branche überwiegend in Tabellenform.

(2) Anbieter- und branchenindividuelle Sonderauswertungen sowie Datensätze, die in Verbindung mit dem Bezug von Berichtsbänden bestellt werden können.

(3) Zusatzauswertungen nach Auftrag und Exklusivanalysen in Verbindung mit dem Kundenmonitor®.

(4) Der Bezug von mehreren Exemplaren einer Leistung (d. h. Kopien) ist gegen Bezahlung möglich. Für den Bezug von mehreren Exemplaren einer Leistung gilt Punkt 5 (3) entsprechend.

5 Urheberrechte - Nutzung und Verwertung der Untersuchungsergebnisse durch den Käufer

(1) Das Urheberrecht an allen Unterlagen zum Kundenmonitor® liegt bei der ServiceBarometer AG, sofern dies nicht durch getrennte schriftliche Vereinbarung auf den Käufer übertragen wurde.

(2) Die Exklusivität für bestimmte Produktfelder, Untersuchungsgegenstände oder Untersuchungsmethoden kann ServiceBarometer AG nicht gewähren, es sei denn, sie wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Soweit Exklusivität vereinbart wird, ist ihre Dauer und ein gegebenenfalls zusätzlich zu berechnendes Honorar festzulegen.

(3) Die im Rahmen des Kundenmonitor® bereitgestellten Berichte und Datensätze – Original- und Vervielfältigungsstücke – sind nur für die ausschließliche Benutzung durch den Käufer bestimmt. Eine Weitergabe oder Verbreitung der unter Punkt 4 genannten Leistungen in Original- und Vervielfältigungsstücken an andere natürliche und juristische Personen sowie Handelsgesellschaften – eingeschlossen verbundene Unternehmen – ist in ihrer Gesamtheit oder auszugsweise ohne schriftliche Genehmigung von ServiceBarometer AG nicht gestattet. Eine eigenständige Weitervermarktung der Leistungen an Dritte ohne Zustimmung von ServiceBarometer AG ist ausgeschlossen.

(4) Soweit die Weitergabe und Veröffentlichung der Berichte oder von Sonderzählungen/Sonderauswertungen gestattet ist, ist der Verwender verpflichtet, ServiceBarometer AG als Urheber und Herausgeber der Ergebnisse des Kundenmonitor® sowie das Erhebungsjahr zu nennen. Des Weiteren ist bei solchen Verwendungen/Veröffentlichungen in jedem Fall folgendes zu beachten:

  • es darf nicht fälschlicherweise der Eindruck erweckt werden, Voraussetzungen, Erfahrungen, Fähigkeiten oder Zugang zu Einrichtungen oder Ergebnissen zu besitzen, die in Wahrheit nicht bestehen;
  • ungerechtfertigte Kritik und Verunglimpfung von Konkurrenten ist unzulässig;
  • es dürfen keine Schlussfolgerungen aus dem Forschungsprojekt oder seinem Ergebnis verbreitet werden, die mit den festgestellten Fakten, z. B. bei geringen Fallzahlen, unvereinbar oder durch sie nicht belegt sind;
  • die für die Studie eingetragenen Schutzrechte und Markenzeichen müssen berücksichtigt werden;
  • eine deutliche Unterscheidung zwischen den Ergebnissen einerseits und den eigenen Meinungen und Empfehlungen andererseits muss kenntlich gemacht werden.

Der Käufer muss alles in seinen Kräften stehende tun, um die Möglichkeit einer falschen Interpretation oder einer Wiedergabe der Ergebnisse außerhalb des richtigen Zusammenhangs zu vermeiden.

(5) Die Rechte der Punkte 3 und 4 beziehen sich auch auf im Zusammenhang mit der Studie erstellte Fragebogen.

(6) Mit der Bereitstellung von Datensätzen erhält der Käufer keinerlei Rechte, über die von ServiceBarometer AG vorgenommenen Veröffentlichungen hinauszugehen.

6 Haftung/Gewährleistung

(1) Der Käufer erklärt hiermit, dass die Nutzung bzw. Umsetzung der bestellten Leistung auf seine Verantwortung geschieht, sofern dies nicht gesetzlich ausgeschlossen ist.

(2) ServiceBarometer AG gewährleistet die ordnungsgemäße Durchführung aller angenommenen Bestellungen/Aufträge unter Hinweis auf die notwendigen Mitwirkungspflichten (Auswertungswünsche) des Käufers. Werden notwendige Mitwirkungspflichten, die sich aus der Natur der Sache ergeben, nicht erfüllt, entfällt jede Gewährleistung, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung nicht widerlegt, dass erst die unterlassene Mitwirkung den Mangel herbeigeführt hat.

(3) Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, beschränken sich etwaige Gewährleistungsansprüche auf das Recht des Käufers nach Wahl von ServiceBarometer AG Ersatz zu liefern oder nachzubessern; mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erfolgt die Ersatzlieferung nicht in angemessener Frist oder schlägt die Nachbesserung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.

(4) Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen ServiceBarometer AG als auch gegen deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.

7 Änderung der Leistung

(1) Stellt ServiceBarometer AG während der Auswertungsphase fest, dass die vereinbarte Leistung in Teilen nicht geliefert werden kann, wird der Käufer darüber zum frühest möglichen Zeitpunkt informiert. ServiceBarometer AG macht Änderungsvorschläge zu einzelnen Punkten im Hinblick auf die Gesamtzielsetzung der Auswertung.

(2) Entstehen nach Bestellung durch Änderung oder Zusatzwünsche des Käufers Mehrkosten, so kann ServiceBarometer AG diese berechnen.

8 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt – als solche gelten Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können – suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Vertragsparteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten daraus sich ergebende Verzögerungen den Zeitraum von 6 Wochen, hat der Käufer das Recht, eine Nachfrist zu setzen und nach deren Nichteinhaltung Rückgängigmachung des Vertrages oder Herabsetzung der Vergütung zu verlangen.

9 Gerichtsstand/Anwendbares Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist München. Es gilt deutsches Recht.

10 Teilunwirksamkeit

(1) Im Falle der Teilunwirksamkeit einzelner Vertragsbestandteile bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen vertraglichen Vereinbarung verpflichten sich die Vertragsparteien, diese unverzüglich im Wege der ergänzenden Vereinbarungen durch eine solide Abrede zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Ergebnis unwirksamer Bestimmungen am nächsten kommt.

(2) Der Vertrag wird unwirksam, wenn das Festhalten an ihm wegen Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei darstellen würde.

Kundenmonitor®, Januar 2014

ServiceBarometer AG, München

Kundenmonitor, Kundenmonitor Deutschland und sind eingetragene Warenzeichen von ServiceBarometer AG.